Aktuelle beabsichtigt in Berlin die Partei "Die Linke" nach ihrem Wahlsieg die Vergesellschaftung großer Wohnungskonzerne. Damit sprechen erstmals seit dem Lastenausgleich nach dem Zweiten Weltkrieg wieder Politiker offen über Enteignung.
Wer seine Immobilien in eine Limited by Guarantee (CLG) überträgt hat weitgehend Schutz vor Enteignung.
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Ihr Besitz gehört nach der Übertragung einem in England ansässigem Verein und ist vor dem Zugriff des deutschen Staates sicher. Sie selbst können die Satzung so gestalten, dass Sie weiter frei über die Verwendung der Immobilie bestimmen können.
Das deutsche Erbrecht schränkt Sie im Hinblick auf die Verteilung Ihres Vermögens nach Ihrem Tod erheblich ein. Nahen Angehörigen wie Kindern und Ehepartnern, je nach Familienkonstellation auch Enkeln der Eltern steht ein Pflichtteil zu. Dieser kann sogar Schenkungen zu Lebzeiten aufheben sowie Vermächtnisse.
Diese besondere Struktur kann bei einer entsprechenden rechtlichen Gestaltung interessante Möglichkeit. Wenn Sie Ihr Vermögen in eine Limited by Guarantee (CLG) einbringen haben Sie nahezu unbegrenzte Verfügungsfreiheit, auch über Ihren Tod hinaus. Sie müssen lediglich in der Satzung bestimmen, wer nach Ihrem Ableben Mitglied wird und wie über das Vermögen verfügt werden muss.
Da das Vermögen nicht den Mitgliedern, sondern der Ltd, gehört, können Gläubiger der Mitglieder nicht in dieses pfänden. Sofern die Limited nachweislich gegründet wurde, um Gläubiger zu hintergehen, besteht ist der Pfändungsschutz nicht mehr gegeben. Aber da ein kompliziertes Verfahren nötig ist, um dies nachzuweisen und das Vermögen aus der Limited zu lösen, besteht diese Gefahr in der Regel lediglich bei erheblichen Steuerschulden. Durch einen klug gestaltete Satzung können Sie auch diese Klippe meistern.